§ 87a Absatz 1 Satz 2 AktG
2Dieses Vergütungssystem enthält mindestens die folgenden Angaben, in Bezug auf Vergütungsbestandteile jedoch nur, soweit diese tatsächlich vorgesehen sind:
1.
die Festlegung einer Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder;
2.
den Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft;
3.
alle festen und variablen Vergütungsbestandteile und ihren jeweiligen relativen Anteil an der Vergütung;
4.
alle finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile einschließlich
a)
einer Erläuterung, wie diese Kriterien zur Förderung der Ziele gemäß Nummer 2 beitragen, und
b)
einer Darstellung der Methoden, mit denen die Erreichung der Leistungskriterien festgestellt wird;
5.
Aufschubzeiten für die Auszahlung von Vergütungsbestandteilen;
6.
Möglichkeiten der Gesellschaft, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern;
7.
im Falle aktienbasierter Vergütung:
a)
Fristen,
b)
die Bedingungen für das Halten von Aktien nach dem Erwerb und
c)
eine Erläuterung, wie diese Vergütung zur Förderung der Ziele gemäß Nummer 2 beiträgt;
8.
hinsichtlich vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte:
a)
die Laufzeiten und die Voraussetzungen ihrer Beendigung, einschließlich der jeweiligen Kündigungsfristen,
b)
etwaige Zusagen von Entlassungsentschädigungen und
c)
die Hauptmerkmale der Ruhegehalts- und Vorruhestandsregelungen;
9.
eine Erläuterung, wie die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer bei der Festsetzung des Vergütungssystems berücksichtigt wurden, einschließlich einer Erläuterung, welcher Kreis von Arbeitnehmern einbezogen wurde;
10.
eine Darstellung des Verfahrens zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems, einschließlich der Rolle eventuell betroffener Ausschüsse und der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Behandlung von Interessenkonflikten;
11.
im Fall der Vorlage eines gemäß § 120a Absatz 3 überprüften Vergütungssystems:
a)
eine Erläuterung aller wesentlichen Änderungen und
b)
eine Übersicht, inwieweit Abstimmung und Äußerungen der Aktionäre in Bezug auf das Vergütungssystem und die Vergütungsberichte berücksichtigt wurden.